Hier finden Sie die Standpunkte der Bundestagskandidaten zum Atommüllendlager im Emsland. Die Antworten wurden nach zeitlichem Eingang sortiert.

Frage 1: Ist Ihnen das Verfahren zur Endlagersuche bekannt und haben Sie sich an den bisherigen Beteiligungsformaten beteiligt? In welcher Weise sind sie bereit sich an diesem Prozess aktiv zu beteiligen?

Kai Jesiek (Die Linke):

Ich bin bei den Fachkonferenzen online dabei und stehe in Kontakt mit „Ausgestrahlt“ und anderen alternativen unabhängigen Quellen


Julian Pahlke (Grüne):

Ich verfolge die Endlagersuche in Niedersachsen seit Jahren und möchte nun insbesondere bei uns vor Ort das weitere Verfahren eng begleiten.


Gitta Connemann (CDU- Ben Koch, Referent):

Das Verfahren ist mir sehr gut bekannt. Denn ich habe selbst darüber mitentschieden. Der Deutsche Bundestag hat nämlich 2017 das Standortauswahlgesetz novelliert. Wir haben damit durchgesetzt, dass die Bevölkerung beim Endlagersuch-Prozess zwingend einbezogen werden muss. Deshalb war und ist die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) gesetzlich verpflichtet, Beteiligungsformate umzusetzen. Auftakt dieses Verfahrens war bzw. ist d

 Beteiligungsformate sind dazu gedacht, abseits der politischen Gremien weitere Meinungen und Ideen zu hören und in den Prozess mit einzubinden. Deshalb habe ich bei den Veranstaltungen nur zugehört und als Mitglied des Deutschen Bundestages nicht aktiv mitgewirkt. Denn es geht vor allem darum, z.B. Bürgern, Vertretern von Gebietskörperschaften der ermittelten Teilgebiete, Vertretern gesellschaftlicher Organisationen, Wissenschaftlern, Engagierten und Interessierten die Möglichkeit zu geben, sich einzubringen und die Endlagersuche mitzugestalten. Je mehr sich beteiligen, umso besser. Ich habe deshalb auf jede der Veranstaltungen hingewiesen und für die Teilnahme öffentlich geworben. 

Parallel dazu stehe ich seit Beginn des Verfahrens in engem Austausch mit z.B. dem Landkreis Emsland, den Bürgermeistern der möglicherweise betroffenen Gemeinden, den dortigen kommunalen Vertretern und CDU-Verbänden, Gutachtern etc. Denn es ist wichtig, dass wir uns alle einbringen. 

Meine Meinung zu einem Endlagerstandort im Emsland habe ich übrigens bereits im September 2020 zusammen mit der CDU im Emsland geäußert: das Emsland ist aus unserer Sicht für die Endlagerung ungeeignet. Die damalige Pressemitteilung finden Sie anliegend. Meine Kernaussagen bleiben: Die Endlagerung von Atommüll ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Klar ist aber auch, dass das Emsland hier schon deutlich in Vorleistung getreten ist. Beste Beispiele sind die Atomkraftwerke Lingen und Emsland sowie das Atommüllzwischenlager in Lingen. Wir erwarten, dass es zu einer fairen Lastenteilung kommt. Deshalb kann das Emsland bei der Frage der Endlagerung keine Rolle spielen.


Anja Troff-Schaffarzyk (SPD):

Ja. Ich werde das Verfahren als Politikerin verfolgen und mich gegebenenfalls beteiligen, um jederzeit im Bilde zu sein, ob die angestrebte Transparenz wirklich erreicht wird. Vorrangig wünsche ich mir, dass die Bürgerinnen und Bürger die Angebote zur Information und Beteiligung wahrnehmen.


Frage 2: Das Endlagersuchgesetz soll die Bevölkerung transparent informieren und in den Entscheidungsprozess einbeziehen. Es kann jetzt festgestellt werden, dass die Beteiligung von Nicht-Funktionsträgern an den Terminen der Teilgebietekonferenz minimal war. Zudem war auch den wenigen Teilnehmern wegen der Vorgaben der Moderation und der Zwänge des Online-Formates keine echte Beteiligung möglich. Glauben Sie, die Verantwortlichen seien damit den Vorgaben des Endlagersuchgesetzes gefolgt?

Kai Jesiek (Die Linke):

Nein auf gar keinen Fall – hier wird bewusst eine echte Beteiligung verhindert


Julian Pahlke (Grüne):

Es war der Pandemielage geschuldet, dass die Fachkonferenzen vorrangig als Online Formate umgesetzt werden mussten. Dies hat beispielsweise die Vernetzung zwischen den Teilnehmenden erschwert. Gleichzeitig war eine Teilnahme von zu Hause, ohne lange Anfahrtswege nötig. Daher fordern wir, dass in Zukunft die Möglichkeiten hybrider Veranstaltungsformate genutzt werden, um eine möglichst niedrigschwellige Beteiligung sowohl online als auch in Präsenz für alle Interessierten zu ermöglichen.


Gitta Connemann (CDU- Ben Koch, Referent):

Die Fachkonferenz Teilgebiete ist ein selbstorganisiertes Format. Die Teilnehmer verständigen sich selbst bei den Terminen über ihre Arbeitsweise, bringen Anträge ein. Die Mehrheit entscheidet – so wie im Bundestag auch. Grundsätzlich hatte also jeder eine Stimme – ob Fachmann oder Laie. Man musste sich nur vorher anmelden. Ich habe auf diese Möglichkeit vor jedem Beratungstermin öffentlich hingewiesen und zur Anmeldung aufgerufen. Insofern haben BGE und BASE mit der Fachkonferenz Teilgebiete die Grundlage für eine echte Beteiligung geschaffen. 

Durch die Corona-Pandemie musste die Fachkonferenz digital stattfinden. Die Kritik daran habe ich von Anfang an sehr ernst genommen. Deshalb hatte ich mich schon vor dem 1. Beratungstermin an die zuständigen Kollegen im Umweltausschuss gewandt und um eine Bewertung gebeten. Bei meinen Gesprächen habe ich festgestellt, dass den zuständigen Kollegen das Thema bekannt ist und sie es im Auge haben. Deshalb gibt es inzwischen auch andere Möglichkeiten, sich zu informieren und zu beteiligen. Unabhängig davon: Für den ersten Beratungstermin haben sich z.B. rund 1.600 Menschen angemeldet. Corona hin oder her: ich weiß nicht, ob eine klassische Konferenz irgendwo in Deutschland mehr Menschen in eine Veranstaltungshalle gelockt hätte. Zudem stellt die Fachkonferenz Teilgebiete nur den Start des Beteiligungsverfahrens dar. Es werden weitere und differenzierte Formate folgen.


Anja Troff-Schaffarzyk (SPD):

Grundsätzlich ja, aber ich wünsche mir auch eine direkte Beteiligung der Bürgerinnen über Präsenzveranstaltungen. In Corona-Zeiten war das nicht umzusetzen, darum sollte man sich die Zeit nehmen, diese Beteiligung nachzuholen, wenn die Pandemie das im nächsten Jahr zulässt. Bevor weitreichende Entscheidungen getroffen werden, muss es auch eine Überprüfung geben, ob die angestrebte Bürgerbeteiligung wirklich erreicht worden ist. Der Prozess der Endlagersuche wird nur dann erfolgreich und gesellschaftlich akzeptiert sein, wenn in der Bevölkerung der Eindruck entstanden ist, dass die Bürgerinnen und Bürger dabei mitgenommen worden sind.


Frage 3: Die Festlegung von 54% der Fläche der Bundesrepublik als mögliche Endlagerstätten hat bewirkt, dass die zukünftig Betroffenen sich nicht als solche identifizieren können. Der Zwischenbericht hat somit den gesetzlichen Vorgaben nicht genügt. Wie stehen Sie dazu?

Kai Jesiek (Die Linke):

Es ist eine reine Farce somit wird im Vorfeld konzentrierter Wiederstand unterbunden


Julian Pahlke (Grüne):

Mit dem Zwischenbericht wurden deutlich größere Flächen als potentiell für eine Endlagerung geeignet ausgewiesen, als allgemein erwartet wurde. Im Sinne einer möglichst frühzeitigen Beteiligung begrüßen ich, dass so der aktuelle Arbeitsstand der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) öffentlich zur Diskussion gestellt wurde.Wir Grüne fordern nun jedoch, dass die Öffentlichkeitsbeteiligung fortgeführt und verstetigt wird. Das Standortauswahlgesetz sieht die nächsten Schritte der Öffentlichkeitsbeteiligung erst nach der Benennung der Standorte für die übertätige Erkundung vor – das wäre viel zu spät. Auch die nächsten Arbeitsschritte der BGE, in der die Standortauswahl weiter eingeengt wird, müssen transparent gemacht werden. Welche Möglichkeiten und Beteiligungsrechte die betroffenen Regionen und die interessierte Öffentlichkeit haben, muss schnellstmöglich geregelt werden.


Gitta Connemann (CDU- Ben Koch, Referent):

Die Endlagersuche ist in ein mehrstufiges Verfahren aufgeteilt. Der Zwischenbericht Teilgebiete stellt den ersten Schritt dar. Darin wendet die BGE die im Gesetz definierten geologischen Kriterien mithilfe der vorhandenen Daten an. Raumplanerische Aspekte wie zum Beispiel der Abstand zur Wohnbebauung oder Nähe zu Naturschutzgebieten spielen erst in den weiteren Arbeitsschritten eine Rolle. 

Wegen des breiten Untersuchungsbereichs kommen bislang rund 54 % der Landesfläche der Bundesrepublik als potentieller Endlagerstandort in Frage. Als Nächstes wird die BGE einen Vorschlag für Gebiete unterbreiten, in denen eine übertägige Erkundung gestartet werden soll. Damit wird der Kreis der möglichen Standorte im Laufe des Verfahrens immer kleiner. Der Zwischenbericht hat insofern seine Funktion erfüllt. Er dient als allererste Arbeitsgrundlage. Man könnte also auch sagen: Bereits im ersten Arbeitsschritt wurde knapp die Hälfte des Bundesgebietes für ein potentielles Endlager ausgeschlossen. Nun muss es nach wissenschaftlichen Parametern Schritt für Schritt weitergehen. Dann wird auch die Sensibilisierung der Bevölkerung vor Ort immer größer und auch die Informations- und Mitbestimmungsangebote immer konkreter.


Anja Troff-Schaffarzyk (SPD):

Ich rechne damit, dass im Laufe des Prozesses Fläche und Zahl der Endlagerstätten weiter eingegrenzt werden. Das war ja auch von der Bundesgesellschaft für Endlagersuche so angekündigt worden. Das Ergebnis wird man dann überprüfen.


Frage 4: Welche Möglichkeiten sehen Sie noch, eine echte Beteiligung von Betroffenen zu erreichen?

Kai Jesiek (Die Linke):

Im laufenden Verfahren ist das fast unmöglich – dafür müsste ein neues Verfahren mit einer echten Bürgerbeteiligung und Mitsprache der betroffenen Kommunen erfolgen.


Julian Pahlke (Grüne):

Wir Grüne fordern eine Verstetigung der Öffentlichkeitsbeteiligung bis zur Benennung der Standorte für die obertägige Erkundung. Die selbstorganisierte Öffentlichkeitsbeteiligung braucht ausreichend Zeit und Ressourcen. Der Zeitdruck, unter dem die Fachkonferenz stand, war unnötig und hinderlich.Wir fordern eine Aufwandsentschädigung für die Organisator*innen der Öffentlichkeitsbeteiligung, also die Mitglieder der AG Vorbereitung bzw. der noch zu schaffenden Folgegremien. Zudem muss den Gremien der Öffentlichkeitsbeteiligung ein Budget für Organisation und fachliche bzw. rechtliche Expertise zur Verfügung stehen. Die BGE muss zudem Rechenschaft darüber ablegen und begründen, wie sie mit den Forderungen und Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung umgeht und inwiefern diese berücksichtigt werden.Zudem fordern wir volle Datentransparenz, damit alle Entscheidungen und Abwägungen der BGE transparent nachvollzogen werden können.


Gitta Connemann (CDU- Ben Koch, Referent):

Das BASE hat von der Fachkonferenz Teilgebiete den Auftrag erhalten, weitere Beteiligungsformate zu erarbeiten. Dazu wurde bereits ein Konzeptvorschlag vorgelegt, den ich beilege. Im Standortauswahlgesetz haben wir nämlich festgelegt, dass das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit fortentwickelt werden soll und die Beteiligten sich dazu ergänzender Beteiligungsformen bedienen können. Insofern kann sogar das Beteiligungsverfahren selbst durch alle weiterentwickelt werden, um eine möglichst gute Beteiligung zu gewährleisten. Nun gilt es, sich mit der Arbeitsgruppe der Fachkonferenz Teilgebiete auf ein für alle Seiten tragbares Konzept zu einigen. Dies soll bis Herbst 2021 abgeschlossen sein. 

Die BGE tauscht sich zudem nicht nur bei den Fachkonferenzen mit Bürgerinnen und Bürgern aus. Seit Ende September gab und gibt es viele regionale Gespräche – häufig von Kommunen, Vereinen oder anderen Einrichtungen organisiert. Das Informationsangebot ist vielfältig.Wer sich informieren will, kann dies also grundsätzlich tun. Im großen wie im kleinen Rahmen. Auch habe ich bereits mit der BGE vereinbart, dass es zwei öffentliche Informationsveranstaltungen in den Landkreisen Leer und Emsland geben wird.


Anja Troff-Schaffarzyk (SPD):

Ich rechne damit, dass im Laufe des Prozesses Fläche und Zahl der Endlagerstätten weiter eingegrenzt werden. Das war ja auch von der Bundesgesellschaft für Endlagersuche so angekündigt worden. Das Ergebnis wird man dann überprüfen


Frage 5: Wie stehen sie zum Begriff „Endlager“? Können wir verantworten, hoch radioaktiven Müll 1.000.000 Jahre zu lagern und dabei auf die natürlichen Barrieren vertrauen?

Kai Jesiek (Die Linke):

NEIN – ein Endlager kann nicht funktionieren – es muss eine Lösung gefunden werden wo dieser Müll sicher zwischen gelagert werden kann und an Technologien geforscht werden um diesen wieder aufzuarbeiten bzw unschädlich zu machen.


Julian Pahlke (Grüne):

Für dem Umgang mit hochgefährlichem Atommüll gibt es keine hundertprozentige Sicherheit. Wegen der enormen Risiken haben sich die Grünen über Jahrzehnte gegen die Atomkraft eingesetzt. Um die Risiken beim Umgang mit den Altlasten des Atomzeitalters möglichst zu minimieren, fordern wir die Suche nach dem bestmöglichen Standort sowie die Anwendung der bestmöglichen Technik. Das Standortauswahlgesetz sieht eine Kombination technischer und natürlicher Barrieren vor.


Gitta Connemann (CDU- Ben Koch, Referent):

Gemäß des Standortauswahlgesetzes wird der „bestmögliche“ Standort für ein Endlager gesucht. Dazu hat der Gesetzgeber in Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern Kriterien entwickelt, die dies auf Grundlage des aktuellen Stands von Wissenschaft und Technik garantieren sollen. Selbstverständlich können und sollten die Anforderungen an ein Endlager auch angepasst werden, wenn sich der Stand von Wissenschaft und Technik weiterentwickelt. Nach derzeitigem Wissensstand bieten natürliche Barrieren aber den besten Schutz, um Menschen und Umwelt vor hochradioaktiven Strahlen zu schützen. Die Betonung liegt auf ‚derzeitigem‘ Wissensstand. Wir müssen auch beim Umgang mit hochradioaktivem Material technologieoffen bleiben.


Anja Troff-Schaffarzyk (SPD):

Es bleibt uns nichts anderes übrig – der Atommüll ist ja da. Es gibt keine Garantie dafür, dass hochradioaktiver Atommüll sicher über einen Zeitraum von mehreren Tausend oder gar Millionen Jahren gelagert werden kann. Darum hat sich die SPD ja von Atomkraftwerken als Energielieferanten verabschiedet. Und wird daran festhalten, auch wenn es angesichts der Klimaschutzdebatte verstärkt Vorstöße gibt, die Atomkraft wieder ins Spiel zu bringen. Aber wir haben die Verantwortung, den vorhandenen Atommüll so sicher wie nur möglich zu lagern.


Frage 6: Wie stark wird der Lebensraum rund um den Endlagerstandort sich verändern und wie sind die Konsequenzen für die Kommune / Landkreis? Wer fängt den Werteverlust für die Region auf?

Kai Jesiek (Die Linke):

Die Konsequenzen für eine evtl betroffene Kommune werden verheerend sein – wer will da noch freiwillig leben oder Urlaub machen – auf eine Unterstützung staatlicher seits ist eher nicht zu hoffen. Den Werteverlust werden die einfachen Menschen tragen müssen.


Julian Pahlke (Grüne):

Zu dieser Fragen haben auch wir bislang keine abschließenden Antworten. Das Standortauswahlgesetz sieht vor, dass die sozioökonomischen Auswirkungen in Phase II des Standortauswahlverfahrens untersucht und im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bearbeitet werden sollen. Hier sind dann auch Möglichkeiten eines Ausgleichs zu beraten, unter Beteiligung der potentiell betroffenen Regionen.


Gitta Connemann (CDU- Ben Koch, Referent):

Bislang gab es noch nie ein Endlager in Deutschland. Für die Folgen muss man also ins Ausland sehen. In Finnland gab es seinerzeit einen regelrechten Wettbewerb der Kommunen, Standort eines Endlagers zu werden. Der Grund: Die Aussicht auf Arbeitsplätze und die damit verbundenen Perspektiven. Ohne Frage: Finnland ist nicht Deutschland. Deshalb muss bei der Festlegung eines Standortes eine Vorortbeurteilung vorgenommen werden. Dabei müssen auch die wirtschaftlichen Folgen geklärt werden. Wirtschaftliche Nachteile darf es nicht geben. Im Gegenteil. Nur mit neuer Infrastruktur und Ausgleichsmaßnahmen für die betroffene Gemeinde lässt sich die erforderliche höchstmögliche Akzeptanz herstellen.


Anja Troff-Schaffarzyk (SPD):

Wir stark sich der Lebensraum optisch verändern wird, kann ich derzeit nicht beurteilen. Es wird sich aber sicher um eine industrielle Anlage handeln, die eine Region in einem bestimmten Radius beeinträchtigt. Auf jeden Fall wird alleine die Tatsache, dass Atommüll in bzw. unter einer Region lagert, Einfluss auf Lebensqualität, Attraktivität und Perspektiven einer Region haben. Die negativen Folgen müssen abgewogen und natürlich entschädigt werden. Darum wird sich der Staat kümmern müssen.


Frage 7: Würden sie eine längere oberirdische Lagerung von Atommüll unterstützen, um Zeit zu gewinnen für bessere Lösungswege als das „Vergraben“?

Kai Jesiek (Die Linke):

Das wäre sehr unterstützenswert – und dazu die Förderung von Technologien zum weiteren Umgang


Julian Pahlke (Grüne):

Die gescheiterten Endlagerprojekte Gorleben und Asse sowie die ungeklärten Sicherheitsfragen zum geplanten Endlager Konrad zeigen, dass die Endlagerpolitik von CDU und SPD gescheitert ist.Als Grüne haben wir uns erfolgreich für einen Neustart der Endlagersuche ohne politische Vorfestlegungen eingesetzt. Im Sinne der Generationengerechtigkeit wollen wir die ungeklärten Entsorgungsfragen nicht künftigen Generationen hinterlassen. Gleichwohl halten wir es für sinnvoll und erforderliche, auch die Zusammenhänge zwischen Zwischen 28.08.2021 Julian Pahlke und Endlagerung zu betrachten. Die Endlager-Kommission empfahl beispielsweise weitere Forschung zur Frage der Temperaturverträglichkeit der unterschiedlichen Wirtsgesteine. Niedrigere, zulässige Einlagerungstemperaturen könnten eine längere Zwischenlagerung erforderlich machen.


Gitta Connemann (CDU- Ben Koch, Referent):

Für mich muss der einzige Maßstab höchstmögliche Sicherheit sein. Die Wissenschaft sagt: Nach derzeitigem Stand ist eine überirdische Lagerung bei Weitem nicht so sicher wie eine unterirdische Lagerung. Sollte sich diese Erkenntnis infolge neuer Technologien verändern, müssen wir dafür offen bleiben.


Anja Troff-Schaffarzyk (SPD):

Ich sehe derzeit nicht, dass eine oberirdische Lagerung Vorteile hat – schon aus sicherheitstechnischen Gründen (Unfälle, Anschläge). Die Endlagersuche soll bis 2050 abgeschlossen sein. Wenn wir das noch weiter nach hinten verschieben, müsste ja auch die oberirdische Lagerung verlängert werden. Ich meine, dass die Menschen ein Recht darauf haben, dass bis 2050 eine Entscheidung über die Lagerung des Atommülls getroffen wird.